Was ist der Unterschied zwischen Rückbau und Abbruch?
Beim Abbruch kommt das Bauwerk als Ganzes weg. Beim Rückbau wird gezielt und in Etappen demontiert – etwa bei einer Entkernung, bei der die tragende Substanz stehen bleibt, oder wenn Material sortenrein getrennt und verwertet werden soll. Wir machen beides, häufig in Kombination.
Was gehört zu einer Entkernung?
Bodenbeläge, Trennwände, abgehängte Decken, alte Installationen, Bad und Küche – alles, was bei einer Sanierung raus muss, während Tragwerk und Hülle stehen bleiben. Wir trennen die Fraktionen gleich vor Ort, das senkt die Entsorgungskosten spürbar.
Wer kümmert sich um die Abbruchgenehmigung?
Was an Genehmigungen, Anzeigen oder Nachweisen nötig ist, sagen wir Ihnen beim Ortstermin – der Antrag selbst läuft über den Bauherrn beziehungsweise seinen Planer. Sprechen Sie uns darauf an, dann klären wir gemeinsam, was in Ihrem Fall gebraucht wird.
Wie läuft es ab, wenn Asbest im Gebäude ist?
Asbest darf nur ein zertifizierter Fachbetrieb entfernen. Wir arbeiten nach TRGS 519, bauen den Schadstoff vor dem eigentlichen Abbruch aus, entsorgen ihn gesondert und erstellen die erforderlichen Nachweise. Typisch sind Wellplatten auf Dach und Fassade, alte Bodenkleber und Nachtspeichergeräte.
Brauche ich für den Abbruch ein Gerüst?
Sobald in Höhe gearbeitet wird, braucht es Gerüst, Seitenschutz oder Netze. Da Gerüstbau unser Kerngeschäft ist, stellen wir das selbst und rechnen es im selben Angebot ab – Sie koordinieren nicht zwei Firmen und zwei Termine.
Was passiert mit dem Bauschutt?
Bauschutt, Holz, Metall, Mischabfall und Gefährdungsklassen laufen getrennt. Wir organisieren Container, Abtransport und Verwertung und dokumentieren die Entsorgung so, dass sie einer Prüfung standhält – wichtig bei Verkauf, Nachlass oder gewerblichen Objekten.
Räumen Sie auch nur einen Keller oder Dachboden?
Ja. Räumung und Enttrümpelung machen wir für Privatleute wie für gewerbliche Auftraggeber – vom einzelnen Keller bis zur kompletten Liegenschaft. Sie bekommen die Nachweise, die Vermieter, Erbengemeinschaft oder Käufer sehen wollen.
Wird das Grundstück nach dem Abbruch wieder hergerichtet?
Ja, auf Wunsch gleich mit: Fundamente heraus, Gelände verfüllen, lagenweise verdichten und die Fläche befahrbar übergeben. Weil Erdarbeiten bei uns im selben Betrieb liegen, gibt es dabei keine Schnittstelle zu einer zweiten Firma.
In welchem Gebiet arbeiten Sie?
Von Rödelsee aus im Landkreis Kitzingen, in Würzburg und in ganz Mainfranken. Bei größeren Objekten sind wir auch darüber hinaus im Einsatz – fragen Sie einfach an.